ZUGFeRD 2.4 · XRechnung 3.0

E-Rechnung für Kleinunternehmer
nach § 19 UStG.

Auch als Kleinunternehmer müsst ihr E-Rechnungen empfangen. Ausstellen ist freiwillig, aber Geschäftskunden fragen bereits danach. Facturwise erstellt ZUGFeRD 2.4 automatisch, inklusive korrektem § 19 UStG-Hinweis, ohne Umsatzsteuerausweis. Kein Buchhaltungsprogramm. Kein IT-Aufwand.

Keine Kreditkarte. Kein Zeitlimit. Alle Formate inklusive.

Kleinunternehmer erstellt eine ZUGFeRD-Rechnung mit § 19 UStG-Hinweis in Facturwise
  • EN 16931-konform als Standard
  • EU-Datenhosting
  • DSGVO
  • 30+ Währungen
  • DATEV-Export inklusive

Die häufigste Frage zuerst: Bin ich als Kleinunternehmer von der E-Rechnungspflicht befreit?

Nicht vollständig. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind gemäß § 34a UStDV dauerhaft von der Pflicht zur Ausstellung strukturierter E-Rechnungen befreit. Ihr dürft weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden, ohne zeitliche Begrenzung.

Was viele nicht wissen: Seit dem 1. Januar 2025 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können. Und wenn ein Geschäftskunde eine ZUGFeRD-Rechnung anfordert, könnt ihr diese bereits heute freiwillig ausstellen. Facturwise unterstützt das vollständig, inklusive korrektem § 19 UStG-Hinweis.

Was die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer bedeutet

Empfangen: Pflicht seit Januar 2025

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Das gilt auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG ohne Ausnahme. Eingehende E-Rechnungen müssen revisionssicher archiviert werden. Laut Bundesfinanzministerium genügt für den Empfang ein E-Mail-Postfach.

Ausstellen: Dauerhaft freiwillig für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind gemäß § 34a UStDV dauerhaft von der Pflicht zur Ausstellung strukturierter E-Rechnungen befreit. Ihr dürft auch nach 2028 weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden. Die Befreiung gilt ausschließlich für die ausgehende Seite. Empfangen müsst ihr E-Rechnungen trotzdem.

Für alle anderen Unternehmen gilt: bis Ende 2026 sind PDFs noch erlaubt, bis Ende 2027 bei Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die volle Ausstellungspflicht für alle nicht-befreiten Unternehmen.

Kein Umsatzsteuerausweis kein Problem

Eine häufige Sorge: Funktioniert ZUGFeRD überhaupt ohne Umsatzsteuer? Ja. Die E-Rechnung enthält in diesem Fall keinen Steuersatz und keinen Steuerbetrag, sondern den Steuerbefreiungshinweis nach § 19 UStG. Das Format bleibt unberührt. Facturwise setzt den Hinweis automatisch.

Was Facturwise für Kleinunternehmer erledigt

ZUGFeRD 2.4 mit § 19 UStG-Hinweis

Facturwise erkennt euren Kleinunternehmerstatus und erstellt ZUGFeRD 2.4 automatisch mit korrektem § 19 UStG-Hinweis. Kein Steuersatz, kein Steuerbetrag, vollständig EN 16931-konform. Euer Kunde erhält eine lesbare PDF-Rechnung. Sein System liest die eingebetteten XML-Daten automatisch aus. Ab dem kostenlosen Tarif, ohne Aktivierung.

XRechnung für Behörden

Rechnet ihr auch an öffentliche Auftraggeber? Das gilt auch für Kleinunternehmer: Wer als Kleinunternehmer an Behörden fakturiert, benötigt XRechnung genau wie jeder andere Unternehmer. Behörden und öffentliche Stellen in Deutschland benötigen XRechnung im reinen XML-Format. Facturwise erstellt XRechnung 3.0 automatisch aus demselben Konto. Kein Portal. Keine Zusatzsoftware. Euer Kunde stellt die Leitweg-ID zur Verfügung.

Alle Pflichtangaben automatisch

Facturwise prüft alle Pflichtangaben nach § 14 UStG und § 34a UStDV automatisch: vollständige Namen und Adressen, eindeutige Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum sofern abweichend vom Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag und den korrekten § 19 UStG-Hinweis. Nichts vergessen, nichts falsch formuliert.

DATEV-Export für euren Steuerberater

Jeden Monat ein DATEV-kompatibler CSV-Export, auf allen Tarifen inklusive kostenlosem. Euer Steuerberater erhält genau das Format, das er kennt. Eure bestehende Buchführung bleibt unverändert.

Factur-X für französische Kunden

Fakturiert ihr auch französische Unternehmen? Facturwise erstellt Factur-X 1.0.8 automatisch aus demselben Konto. Kein separates Tool. Kein separates Login.

Was auf eine Kleinunternehmer-Rechnung muss

Eine korrekte Kleinunternehmer-Rechnung nach § 14 UStG und § 34a UStDV enthält folgende Angaben. Facturwise übernimmt alle davon automatisch:

  • Euren vollständigen Namen und eure Anschrift.
  • Den vollständigen Namen und die Anschrift eures Kunden.
  • Eure Steuernummer (vom Finanzamt zugewiesen) oder eure Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr., beginnt mit DE). Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG habt ihr in der Regel keine USt-IdNr. Die normale Steuernummer genügt. Seit 2025 ist auch eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer möglich.
  • Eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer.
  • Das Rechnungsdatum.
  • Das Leistungsdatum oder den Leistungszeitraum, sofern abweichend vom Rechnungsdatum.
  • Eine klare Beschreibung der erbrachten Leistung.
  • Den Nettobetrag.
  • Den Pflichthinweis nach § 19 UStG, zum Beispiel: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Ihr könnt eine bestehende Rechnung kostenlos auf EN 16931-Konformität prüfen unter facturwise.com/de/validate, kein Konto erforderlich.

Wichtig: Auf einer Kleinunternehmer-Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Wer versehentlich einen Steuersatz einträgt, schuldet dem Finanzamt diese Steuer, auch wenn er eigentlich befreit ist.

Der häufigste Fehler auf Kleinunternehmer-Rechnungen

Der häufigste Fehler ist ein fehlender oder falscher § 19 UStG-Hinweis. Ohne diesen Hinweis gilt die Rechnung als formell unvollständig. Das Finanzamt kann eine Korrektur verlangen. Kunden, die Regelunternehmer sind, können keinen Vorsteuerabzug geltend machen, auch wenn sie wollen. Facturwise setzt den Hinweis automatisch in der korrekten Formulierung. Kein manueller Eingriff nötig.

Weitere häufige Fehler: keine fortlaufende Rechnungsnummer, fehlende Steuernummer, fehlende Leistungsbeschreibung. Facturwise prüft alle Pflichtfelder vor der Ausgabe.

Umsatzgrenzen 2025 und 2026

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr maximal 25.000 Euro betragen hat und der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt. Wird die 100.000 Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entsteht die Umsatzsteuerpflicht sofort, nicht erst im Folgejahr. In diesem Fall muss die Rechnungsstellung umgehend auf Regelbesteuerung umgestellt werden. Facturwise lässt sich jederzeit von Kleinunternehmer-Modus auf Regelbesteuerung umstellen.

Alle Formate. Alle Tarife.

FormatFür wenAb Tarif
ZUGFeRD 2.4
Deutsche B2B-KundenKostenlos
XRechnung 3.0
Behörden und öffentliche AuftraggeberKostenlos
Factur-X 1.0.8
Französische GeschäftskundenKostenlos
Peppol BIS 3.0
Belgische B2B-KundenKostenlos

Alle Formate entsprechen der europäischen Norm EN 16931. Keine versteckten Upgrades.

Einfache Preise. Keine Überraschungen.

Zum Start
0 €

5 Rechnungen insgesamt

  • ZUGFeRD 2.4, XRechnung 3.0, Factur-X 1.0.8, Peppol BIS 3.0
  • DATEV-kompatibler Export
  • 5 gespeicherte Kunden
  • Angebote und Gutschriften
  • Ausgaben- und Zeiterfassung
  • Keine Kreditkarte
  • Kein Zeitlimit
Empfohlen
Für aktive Kleinunternehmer
13,90 €

pro Monat · unbegrenzte Rechnungen und Kunden

  • Alles aus dem kostenlosen Tarif
  • Unbegrenzte Rechnungen
  • Unbegrenzte Kunden
  • SEPA QR-Code-Zahlungen
  • Quartals-Steuerübersicht CSV
  • Analytics-Dashboard
Für wachsende Unternehmen
24,90 €

pro Monat · volle Automatisierung

  • Alles aus dem Advanced-Tarif
  • Automatische Zahlungserinnerungen
  • Automatische wiederkehrende Rechnungen
  • Automatische wiederkehrende Ausgaben
  • White-Label-Rechnungen (kein Facturwise-Branding)
  • Priorisierter Support

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Häufige Fragen

Fünf Rechnungen kostenlos. Keine Kreditkarte.

ZUGFeRD 2.4, XRechnung 3.0, Factur-X 1.0.8 und Peppol BIS 3.0. Alle Formate, alle Tarife.