Dieser Artikel gibt den Stand der französischen Rechnungsstellungsvorschriften und der E-Rechnungsreform zum Zeitpunkt der Verfassung wieder. Die Regelungen können sich ändern. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren.
Jede Rechnung, die Sie in Frankreich ausstellen, muss zwei Anforderungen erfüllen: die seit Langem geltenden Pflichtangaben gemäß dem französischen Handelsgesetzbuch (Code de commerce) und – ab 2026 – eine neue Ebene strukturierter Datenfelder, die durch die E-Rechnungsreform eingeführt werden. Beide Ebenen überschneiden sich, sind aber nicht identisch. Dieser Leitfaden erläutert beide, zeigt auf, welche Felder in welcher Situation gelten, und benennt die häufigsten Lücken.
Warum die Pflichtangaben ab 2026 wichtiger denn je sind
Die französische E-Rechnungsreform verändert nicht nur den Übertragungsweg von Rechnungen, sondern auch deren Inhalt. Elektronische Rechnungen in strukturierten Formaten (Factur-X, UBL, CII) werden von zertifizierten Plattformen maschinell geprüft, bevor sie den Empfänger erreichen. Fehlt ein Pflichtfeld oder ist es fehlerhaft, kann die Plattform die Rechnung ablehnen. Eine nicht zugestellte Rechnung kann zu Zahlungsverzögerungen und – je nach Zeitpunkt – zu einem Bußgeld von 15 € pro Rechnung führen.
Selbst vor dem Inkrafttreten der Pflicht ist das Fehlen gesetzlich vorgeschriebener Felder ein Risiko: Die DGFiP kann fehlende Felder nutzen, um Vorsteuerabzüge anzufechten, Umsatzzahlen zu hinterfragen oder Betriebsprüfungen auszulösen.
Die Standard-Pflichtangaben für alle französischen B2B-Rechnungen
Die folgenden Felder sind auf allen B2B-Rechnungen von in Frankreich ansässigen Unternehmen vorgeschrieben. Rechtsgrundlage ist hauptsächlich Artikel L441-9 des Code de commerce sowie die Artikel 289 und 242 nonies A des Code général des impôts (CGI).
Rechnungsdatum. Das Ausstellungsdatum der Rechnung – maßgeblich für den steuerlichen Zeitpunkt (Umsatzsteuerpflicht).
Rechnungsnummer. Eine eindeutige, fortlaufende Nummer. Das französische Recht schreibt eine lückenlose chronologische Nummernserie vor. Es ist nicht zulässig, die Nummernfolge neu zu beginnen oder nicht sequenzielle Nummern zu verwenden. Alphanumerische Präfixe (z. B. 2026-001) sind erlaubt.
Identität des Rechnungsstellers. Firmenname oder Name, Adresse, Rechtsform (SARL, SAS, EI usw.), SIREN- oder SIRET-Nummer sowie ggf. RCS-Registrierungsnummer (z. B. „RCS Paris 123 456 789"). Falls umsatzsteuerpflichtig, muss auch die französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (numéro de TVA intracommunautaire) angegeben werden.
Identität des Käufers. Firmenname oder Name und Rechnungsadresse des Kunden. Bei grenzüberschreitenden B2B-Rechnungen ist die USt-IdNr. des Käufers Pflicht.
Leistungsdatum. Datum der Lieferung oder Leistungserbringung – sofern es vom Rechnungsdatum abweicht. Bei Leistungen über einen Zeitraum genügen Anfangs- und Enddatum.
Beschreibung der Leistungen oder Waren. Art, Menge und Einheit der gelieferten Waren bzw. erbrachten Dienstleistungen. Eine klare Beschreibung ist für Betriebsprüfungen wichtig.
Netto-Einzelpreis (prix unitaire HT). Preis pro Einheit vor Steuern. Bei verschiedenen Preisstufen auf einer Rechnung ist für jede Position ein eigener Einzelpreis anzugeben.
Rabatte und Nachlässe. Positionsbezogene oder globale Rabatte müssen explizit ausgewiesen werden.
Gesamtbetrag netto (total HT). Summe aller Positionen vor Steuer.
Angewandter MwSt.-Satz und MwSt.-Betrag je Satz. Französische Rechnungen verwenden häufig mehrere MwSt.-Sätze (20 %, 10 %, 5,5 %, 2,1 %). Jeder Satz ist mit dem zugehörigen Steuerbetrag separat auszuweisen.
Gesamtbetrag brutto (total TTC). Endbetrag inklusive aller Steuern.
Zahlungsfrist (délai de paiement). Das französische Recht sieht eine maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Warenerhalt bzw. Leistungserbringung vor, alternativ 60 Tage ab Rechnungsdatum (45 Tage Monatsende). Ein konkretes Fälligkeitsdatum oder die genaue Frist muss angegeben werden – vage Formulierungen wie „Zahlung bei Erhalt" sind nicht ausreichend.
Verzugszinssatz (taux de pénalités de retard). Für gewerbliche B2B-Rechnungen vorgeschrieben gemäß Artikel L441-9. Der Zinssatz darf nicht unter dem Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes liegen (der sich jährlich ändert).
Pauschale Mahngebühr (indemnité forfaitaire de recouvrement). Eine pauschale Entschädigung von 40 € für Mahnkosten, die seit 2013 auf B2B-Handelsrechnungen vorgeschrieben ist. Sie muss nicht separat in Rechnung gestellt werden – ein Hinweis in den Zahlungsbedingungen genügt.
Zusätzliche Felder in besonderen Situationen
Franchise en base de TVA (Umsatzsteuerbefreiung)
Wenn Ihr Unternehmen unter die Franchise en base de TVA fällt und keine Umsatzsteuer berechnet, muss Ihre Rechnung den folgenden Hinweis enthalten:
TVA non applicable — article 293 B du CGI
Kein MwSt.-Satz, kein MwSt.-Betrag, kein TTC-Betrag. Der Nettobetrag (HT) ist der Gesamtbetrag. Alle übrigen Standardangaben bleiben weiterhin Pflicht.
Die aktuellen Schwellenwerte (Stand 2024) betragen 85.000 € für Warenlieferungen und Beherbergungsleistungen sowie 37.500 € für sonstige Dienstleistungen. Auto-Entrepreneurs unterhalb dieser Grenzen unterliegen dieser Regelung automatisch.
Reverse Charge (Autoliquidation de la TVA)
Bei Rechnungen, bei denen der Käufer die Umsatzsteuer schuldet – typischerweise grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen oder bestimmte inländische Bauleistungen – sind folgende Angaben erforderlich:
- Hinweis: „Autoliquidation" oder Verweis auf Artikel 283-1 du CGI
- USt-IdNr. des Käufers
- Nur der Nettobetrag (HT) – keine Mehrwertsteuer wird berechnet
- Kein TTC-Betrag, da keine Steuer aufgeschlagen wird
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Exporte
Für Warenlieferungen an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten:
- Hinweis: „Exonération de TVA — Article 262 ter I du CGI" (oder entsprechende EU-Richtlinienreferenz)
- USt-IdNr. des Käufers ist Pflicht
- Keine französische MwSt. wird berechnet
Für Exporte außerhalb der EU:
- Hinweis: „Exportation — Article 262 I du CGI"
- Nullsatz, keine Steuer
Neue Pflichtfelder ab 2026 (E-Rechnungsreform)
Bei der Übertragung strukturierter elektronischer Rechnungen über eine zertifizierte Plattform (Plateforme Agréée) sind folgende zusätzliche Datenfelder Pflicht. Sie sind in den strukturierten Daten (Factur-X-XML, UBL oder CII) eingebettet, auch wenn sie auf der lesbaren Version der Rechnung nicht immer sichtbar sind.
SIREN-Nummer des Käufers. Die neunstellige SIREN-Nummer Ihres französischen Kunden – separat von der vollständigen SIRET-Nummer. Sie dient der eindeutigen Identifikation des Empfängerunternehmens durch Plattform und DGFiP.
Routing-Kennung des Käufers (identifiant de routage). Die Adresse, über die Ihre elektronische Rechnung an das richtige Postfach im Plattformnetzwerk weitergeleitet wird. In den meisten Fällen ist dies die SIRET-Nummer (14-stellig) des Käufers. Manche Großkunden verwenden eine GLN (Global Location Number). Fragen Sie Ihren Kunden – gute Rechnungssoftware fordert diese Angabe automatisch beim Anlegen eines Kundenprofils ab.
Rechnungstyp-Code. Ein numerischer Code, der die Art des Dokuments identifiziert. Die wichtigsten Codes:
- 380 – reguläre Handelsrechnung (Facture)
- 381 – Gutschrift (Avoir / Facture d'avoir)
- 389 – Selbstfakturierungsrechnung (Autofacturation)
Diese Codes entsprechen dem UN/EDIFACT-Standard, der europaweit bei der E-Rechnung eingesetzt wird.
Lieferadresse. Falls die Waren an eine andere Adresse als die Rechnungsadresse des Käufers geliefert werden, muss diese in den strukturierten Daten enthalten sein.
Strukturierte Zahlungsbedingungen. Zahlungskonditionen müssen nicht nur als Freitext, sondern als maschinenlesbare Felder in den Rechnungsdaten angegeben werden: Fälligkeitsdatum, Zahlungsmethode-Code (Überweisung, Lastschrift usw.) und – sofern zutreffend – Bankverbindung (IBAN/BIC).
Währung. Expliziter Währungscode nach ISO 4217 (z. B. EUR), auch wenn er offensichtlich erscheint.
Praktische Checkliste
Prüfen Sie vor jeder B2B-Rechnung in Frankreich:
- Rechnungsnummer ist fortlaufend und setzt Ihre bestehende Serie fort
- Ihre SIREN/SIRET und Rechtsform sind vorhanden
- Firmenname und Rechnungsadresse des Kunden sind korrekt
- Leistungsdatum ist angegeben, sofern es vom Rechnungsdatum abweicht
- MwSt.-Satz(e) und MwSt.-Betrag je Satz sind separat aufgeführt
- Fälligkeitsdatum ist konkret (kein „zahlbar bei Erhalt")
- Verzugszinssatz und 40-€-Pauschalgebühr sind erwähnt
- Korrekter Befreiungshinweis bei Franchise en base oder Autoliquidation
Bei elektronischen B2B-Rechnungen ab September 2026 (Grandes entreprises und ETI) bzw. September 2027 (PME und Kleinstunternehmen) zusätzlich:
- SIREN-Nummer des Käufers erfasst
- Routing-Kennung des Käufers (SIRET oder GLN) erfasst
- Rechnungstyp-Code korrekt gesetzt
- Lieferadresse angegeben, sofern abweichend von der Rechnungsadresse
- Zahlungsbedingungen strukturiert, nicht nur als Freitext
Unterschiede zu Deutschland
Wenn Sie auch deutsche Kunden fakturieren, ist es hilfreich zu wissen: Die deutschen und französischen Pflichtangaben ähneln sich auf Standardniveau, weichen aber in Details ab. Deutschland verlangt die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden sowie andere Formulierungen für Reverse Charge und Kleinunternehmerregelung. Details finden Sie in unserem Leitfaden zu den Pflichtangaben auf deutschen Rechnungen.
Häufig gestellte Fragen
Ist die SIREN-Nummer auf französischen Rechnungen Pflicht?
Ja. Die SIREN/SIRET des Rechnungsstellers ist seit Jahren vorgeschrieben. Ab 2026 ist bei elektronischen B2B-Rechnungen auch die SIREN-Nummer des Käufers Pflicht.
Was muss auf einer Rechnung im Rahmen der Franchise en base de TVA stehen?
Den Hinweis „TVA non applicable – article 293 B du CGI". Kein MwSt.-Satz, kein MwSt.-Betrag, kein Bruttobetrag – nur der Nettobetrag als Gesamtsumme.
Müssen Verzugszinsen auf jeder französischen Rechnung ausgewiesen werden?
Für gewerbliche B2B-Rechnungen ja: Fälligkeitsdatum, Verzugszinssatz und 40-€-Pauschalgebühr sind nach Artikel L441-9 des Handelsgesetzbuchs Pflicht.
Was ist die Routing-Kennung ab 2026?
Die Kennung, über die Ihre E-Rechnung im Plattformnetzwerk weitergeleitet wird – in der Regel die SIRET-Nummer des Käufers oder eine GLN. Fragen Sie Ihren Kunden direkt.
Welche Rechnungstypencodes gibt es in Frankreich?
380 für eine reguläre Rechnung, 381 für eine Gutschrift, 389 für Selbstfakturierung. Diese UN/EDIFACT-Codes sind in den strukturierten Daten der Rechnung eingebettet.
Weitere Informationen zur französischen E-Rechnungspflicht und zum betroffenen Personenkreis finden Sie in unserem Leitfaden zur E-Rechnungspflicht für SARL, SAS und Einzelunternehmen sowie in unserer Erklärung zu E-Reporting vs. E-Rechnung.
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Die Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und spiegeln unser Verständnis der französischen Rechnungsstellungsvorschriften und der E-Rechnungsreform 2026 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Es handelt sich nicht um Rechts- oder Steuerberatung. Wir empfehlen, für Ihre spezifische Situation einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren.
