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ZUGFeRD-Rechnungen auf Englisch: Leitfaden für Nicht-Muttersprachler

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ZUGFeRD-Rechnungen auf Englisch: Leitfaden für Nicht-Muttersprachler

Warum deutsche Kunden plötzlich ein anderes Rechnungsformat verlangen

Wenn Sie mit deutschen Unternehmen arbeiten und in letzter Zeit Rückfragen zu Ihren Rechnungen erhalten haben, ist das kein Zufall. Seit dem 1. Januar 2025 sind alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, strukturierte E-Rechnungen empfangen zu können — also Dokumente mit maschinenlesbaren XML-Daten, nicht nur ein visuelles PDF. Die Versandpflicht wird in Phasen bis 2027 und 2028 eingeführt, aber die Empfangspflicht gilt bereits jetzt für jeden deutschen B2B-Kunden, den Sie haben.

Für englischsprachige Freiberufler, Berater und Kleinunternehmen, die mit deutschen Kunden arbeiten — ob als Expat in Deutschland, als britischer Auftragnehmer nach dem Brexit, als Remote-Worker in den USA oder Australien oder als EU-Unternehmen mit deutschen Kunden — bringt das eine praktische Herausforderung mit sich. Die meisten verfügbaren Anleitungen und Tools zu ZUGFeRD sind auf Deutsch, richten sich an deutsche Unternehmen und setzen Kenntnisse des deutschen Steuersystems voraus. Wer kein Deutsch spricht, steht schnell vor einer Mauer aus Fachbegriffen.

Dabei ist ZUGFeRD kein deutsches Exklusivformat. Sie müssen das deutsche Steuerrecht nicht im Detail kennen, um eine konforme ZUGFeRD-Rechnung auszustellen. Sie müssen verstehen, was ZUGFeRD ist, was Ihre Rechnung enthalten muss und wie Sie eine solche Rechnung ohne deutschsprachige Software erstellen. Genau das erklärt dieser Leitfaden.

Was ZUGFeRD wirklich ist — ohne technischen Fachjargon

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Rechnungsformat. Am einfachsten lässt es sich so beschreiben: Eine ZUGFeRD-Rechnung sieht wie eine normale PDF-Rechnung aus, wenn Sie sie öffnen. Im Inneren der Datei steckt jedoch eine zweite, unsichtbare Schicht — eine strukturierte XML-Datei, aus der jede Buchhaltungssoftware alle relevanten Daten automatisch extrahieren kann.

Das Buchhaltungssystem Ihres deutschen Kunden liest Rechnungsnummer, Beträge, Mehrwertsteuerdetails, Bankverbindung und alle weiteren Daten direkt aus der XML-Schicht aus — ohne dass jemand etwas manuell eintippen muss. Gleichzeitig bleibt die PDF-Datei für jeden Menschen lesbar, der sie öffnet. Eine Datei, zwei Darstellungsformen.

Die XML-Daten innerhalb einer ZUGFeRD-Rechnung folgen dem EN-16931-Standard — dem europäischen Standard für elektronische Rechnungen, veröffentlicht vom Europäischen Komitee für Normung (CEN). Dieser Standard macht ZUGFeRD nicht nur in Deutschland gültig, sondern EU-weit. Eine ZUGFeRD-Rechnung auf dem EN-16931-Profil ist gleichzeitig eine gültige Factur-X-Rechnung in Frankreich. Wer Kunden in beiden Ländern hat, deckt beide Märkte mit einem einzigen Setup ab.

Die aktuelle Version des Standards ist ZUGFeRD 2.4 / Factur-X 1.0.8, veröffentlicht im Januar 2026. Jede konforme Rechnungssoftware sollte diese Version oder unmittelbar vorhergehende, rückwärtskompatible Versionen erzeugen.

Hinweis: ZUGFeRD ist für die B2B-Rechnungsstellung zwischen privaten Unternehmen konzipiert. Wenn Sie Rechnungen an deutsche Behörden, Bundesministerien oder öffentliche Stellen ausstellen, benötigen Sie XRechnung — ein reines XML-Format ohne visuelle PDF-Schicht. Für alle privaten Geschäftskunden ist ZUGFeRD die richtige Wahl.

Die deutsche E-Rechnungspflicht — was sie für Sie konkret bedeutet

Die gesetzliche Grundlage ist das Wachstumschancengesetz vom März 2024, das §14 UStG entsprechend geändert hat. Die Einführung erfolgt stufenweise.

Was bereits gilt

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen in Deutschland strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Das gilt für alle Ihre deutschen Geschäftskunden, unabhängig von deren Größe. Sie können Ihren Kunden bereits heute eine ZUGFeRD-Rechnung senden — diese sind gesetzlich verpflichtet, sie zu akzeptieren. Ihre Buchhaltungssysteme sollten bereits in der Lage sein, die XML-Datenschicht zu verarbeiten.

Was auf Absender zukommt

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze versenden. Ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Versandpflicht für alle verbleibenden Unternehmen — ohne Ausnahme nach Größe oder Umsatzschwelle.

Als ausländischer Freiberufler oder Dienstleister, der deutsche Kunden beliefert: Wenn Sie über eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, gilt die Versandpflicht für Ihre inländischen deutschen B2B-Umsätze. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung wächst der praktische Druck aus dem Markt bereits deutlich — viele deutsche Großunternehmen verlangen strukturierte Rechnungen bereits heute.

Die Kleinunternehmer-Ausnahme

Wer in Deutschland als Kleinunternehmer nach §19 UStG tätig ist — also unterhalb der Umsatzschwellen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr — ist von der Versandpflicht für E-Rechnungen ausgenommen. Diese Ausnahme wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 dauerhaft über den Januar 2028 hinaus bestätigt. Die Empfangspflicht gilt jedoch auch für Kleinunternehmer. Mehr dazu finden Sie im Leitfaden zur Kleinunternehmerregelung.

Was Ihre ZUGFeRD-Rechnung enthalten muss

ZUGFeRD-Rechnungen müssen alle Pflichtfelder enthalten, die EN 16931 vorschreibt. Für eine typische B2B-Rechnung eines ausländischen Dienstleisters an einen deutschen Kunden bedeutet das folgendes.

Angaben zu Ihrer Person als Rechnungssteller

  • Ihr vollständiger rechtlicher Unternehmensname
  • Ihre vollständige Postanschrift einschließlich Länderkennzeichen
  • Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — für EU-ansässige Unternehmen ist das die USt-IdNr. Ihres Heimatlandes (z.B. GB für Großbritannien, FR für Frankreich, NL für die Niederlande). Geben Sie sie auch dann an, wenn Sie keine Umsatzsteuer berechnen
  • Ihre elektronische Adresse — in der Regel Ihre E-Mail-Adresse

Angaben zu Ihrem Kunden

  • Der vollständige rechtliche Unternehmensname
  • Die Postanschrift mit Länderkennzeichen DE
  • Die deutsche USt-IdNr. Ihres Kunden — diese ist für grenzüberschreitende B2B-Rechnungen innerhalb der EU erforderlich, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren greift. Prüfen Sie diese stets über das EU-VIES-System vor der Rechnungsstellung

Dokumentenebene

  • Eine eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer — jede Nummer darf nur einmal vergeben werden und muss einer konsistenten Nummerierung folgen
  • Das Rechnungsdatum — das Datum, an dem Sie die Rechnung ausstellen
  • Das Leistungsdatum — das Datum, an dem die Leistung tatsächlich erbracht oder die Ware geliefert wurde. Dieses Feld ist nach §14 UStG gesetzlich vorgeschrieben und ein eigenes Feld, getrennt vom Rechnungsdatum. Viele ausländische Rechnungssteller vergessen es
  • Den Währungscode (EUR für Euro-Rechnungen)
  • Ihre Zahlungsdaten — IBAN und optional BIC

Rechnungspositionen

Jede Leistungs- oder Warenposition muss eine Beschreibung, Menge, Maßeinheit und Einzelpreis enthalten. Seien Sie präzise — „Beratungsleistungen" ist nicht ausreichend. „UX-Design-Beratung, 8 Stunden, Woche vom 7. April 2026" gibt der Buchhaltungsabteilung Ihres Kunden alle Informationen, die sie benötigt.

Umsatzsteuerliche Behandlung

Hier machen ausländische Rechnungssteller am häufigsten Fehler. Die korrekte steuerliche Behandlung hängt von Ihrer Situation ab.

Wenn Sie aus einem anderen EU-Land heraus an ein deutsches Unternehmen liefern: Das Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 196 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie greift. Sie stellen ohne Umsatzsteuer aus, geben beide USt-IdNrn. an und vermerken den Übergang der Steuerschuldnerschaft. Details zur korrekten Formulierung finden Sie im Leitfaden zum Reverse-Charge-Verfahren.

Wenn Sie aus Großbritannien nach dem Brexit an ein deutsches Unternehmen liefern: Das Reverse-Charge-Verfahren gilt weiterhin für B2B-Dienstleistungen nach denselben Grundsätzen. Ihre Rechnung sollte keine Umsatzsteuer ausweisen, einen Reverse-Charge-Hinweis enthalten und die deutsche USt-IdNr. Ihres Kunden aufführen.

Wenn Sie in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind: Sie berechnen deutsche Umsatzsteuer in Höhe von 19% (oder 7% für ermäßigt besteuerte Leistungen) und führen Ihre deutsche USt-IdNr. auf der Rechnung auf.

Wenn Sie Kleinunternehmer in Deutschland sind: Sie stellen ohne Umsatzsteuer aus und fügen den Pflichthinweis ein: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß §19 UStG." Die XML-Daten müssen den korrekten Steuerbefreiungsgrund kodieren.

Hinweis: Ein Fehler in der umsatzsteuerlichen Behandlung der XML-Daten — auch wenn die PDF-Darstellung korrekt aussieht — kann dazu führen, dass Ihre Rechnung im System Ihres Kunden falsch verbucht wird. Das XML ist das, was die Maschine liest, und es muss exakt mit dem visuellen Dokument übereinstimmen.

Das richtige ZUGFeRD-Profil wählen

ZUGFeRD definiert mehrere Datenprofile, die bestimmen, wie viele strukturierte Informationen in der XML-Datei enthalten sind. Für die Konformität mit der deutschen B2B-E-Rechnungspflicht benötigen Sie mindestens das EN-16931-Profil — das ist das einzige Profil, das die gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllt. Die niedrigeren Profile Minimum, Basic WL und Basic enthalten nicht alle Pflichtfelder nach EN 16931.

Wenn Sie eine Rechnungssoftware evaluieren, stellen Sie sicher, dass diese ausdrücklich ZUGFeRD 2.4 oder ZUGFeRD 2.x auf EN-16931-Profilebene erzeugt. Vage Aussagen wie „ZUGFeRD-kompatibel" oder „E-Rechnung-fähig" können bedeuten, dass die Software nur ein niedrigeres Profil generiert, das die deutschen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Das ist eine der häufigsten Fallen für ausländische Unternehmen bei der Toolauswahl.

Das Extended-Profil ist eine Obermenge von EN 16931 — es enthält alle Pflichtfelder plus zusätzliche optionale Felder und ist ebenfalls konform. Eine ausführliche Erklärung aller fünf Profile finden Sie im Leitfaden zur Erstellung konformer Factur-X/ZUGFeRD-Rechnungen.

ZUGFeRD-Rechnungen ohne deutschsprachige Software erstellen

Die praktische Herausforderung für englischsprachige Rechnungssteller: Die meisten ZUGFeRD-fähigen Softwareprodukte sind primär für den deutschen Markt entwickelt — Benutzeroberflächen, Hilfedokumentationen und Support auf Deutsch. Das schafft unnötige Hürden für alle, die kein Deutsch lesen.

Die gute Nachricht ist, dass ZUGFeRD ein Formatstandard ist, kein nationaler Standard. Eine Software, die korrekt strukturierte EN-16931-konforme ZUGFeRD-Ausgaben erzeugt, funktioniert unabhängig von der Sprache der Benutzeroberfläche — und einige Tools bieten englische Oberflächen von Haus aus an.

Bei der Auswahl eines Tools sollten Sie konkret auf folgende Punkte achten:

  • Generiert ZUGFeRD 2.x auf dem EN-16931-Profil oder Extended-Profil — nicht nur Basic oder Basic WL
  • Englischsprachige Benutzeroberfläche und Support
  • Behandelt das Reverse-Charge-Verfahren korrekt in den XML-Daten, nicht nur im PDF
  • Ermöglicht die separate Eingabe des Leistungsdatums unabhängig vom Rechnungsdatum
  • Funktioniert ohne deutsche Steuernummer oder deutsche Adresse

Das Leistungsdatum und die korrekte XML-Kodierung des Reverse-Charge-Verfahrens sind die zwei Felder, die englischsprachige Allzweck-Rechnungstools am häufigsten falsch handhaben. Ein Tool kann eine optisch korrekte PDF-Rechnung mit dem richtigen Reverse-Charge-Hinweis erzeugen, aber wenn die XML-Schicht die Umsatzsteuer falsch kodiert, wird Ihre Rechnung im System Ihres Kunden fehlerhaft verbucht.

Ihre Rechnung vor dem Versand validieren

Bevor Sie Ihre erste ZUGFeRD-Rechnung an einen deutschen Kunden senden, sollten Sie diese durch einen Validator prüfen. Das bestätigt, dass die XML-Struktur korrekt ist und alle Pflichtfelder nach EN 16931 vorhanden und korrekt formatiert sind.

Der kostenlose Facturwise ZUGFeRD-Validator prüft Rechnungen Feld für Feld gegen den EN-16931-Standard und zeigt konkrete Fehler in verständlicher Sprache an. Sie laden die Datei hoch und erhalten sofortiges Feedback — ohne Anmeldung.

Der Validator prüft die XML-Daten innerhalb der PDF-Datei, daher müssen Sie die tatsächliche ZUGFeRD-Datei hochladen — das PDF mit eingebettetem XML — und nicht nur einen Screenshot oder Ausdruck. Wenn Ihre Software korrekt strukturierte Ausgaben erzeugt, bestätigt der Validator dies. Falls etwas falsch konfiguriert ist — ein fehlendes Pflichtfeld, ein falscher Umsatzsteuerkategoriencode, eine arithmetische Inkonsistenz — zeigt der Validator genau, was vor dem Versand behoben werden muss.

Häufige Fehler ausländischer Rechnungssteller

Ein normales PDF versenden und es als E-Rechnung bezeichnen. Ein Standard-PDF ist keine ZUGFeRD-Rechnung, egal wie professionell es formatiert ist. Das Buchhaltungssystem Ihres deutschen Kunden kann keine strukturierten Daten daraus extrahieren. Bei automatisierten Buchhaltungsprozessen wird ein einfaches PDF manuell nachbearbeitet werden müssen oder zurückgesendet.

Optisch korrekte PDF, falsche XML-Daten. Manche Tools erzeugen eine PDF-Rechnung mit korrekt ausgewiesenem Reverse-Charge-Hinweis, kodieren in der XML-Schicht jedoch Standard-Umsatzsteuer. Die PDF sieht für einen Menschen korrekt aus. Die Maschine liest die XML und verbucht die Rechnung falsch. Validieren Sie immer die XML-Daten, nicht nur die visuelle Darstellung.

Das Leistungsdatum fehlt. Das Leistungsdatum ist ein eigenständiges Pflichtfeld, getrennt vom Rechnungsdatum. Viele internationale Rechnungssteller lassen es weg, weil ihr Heimatmarkt es nicht verlangt. §14 UStG schreibt es für jede Rechnung vor.

Das falsche Profil verwendet. Eine ZUGFeRD-Rechnung im Minimum- oder Basic-WL-Profil als konform zu bezeichnen. Diese Profile erfüllen die EN-16931-Anforderungen nicht. Das Validierungssystem Ihres Kunden kann sie zurückweisen oder zur manuellen Prüfung markieren.

Die deutsche USt-IdNr. nicht verifiziert. Wenn Sie das Reverse-Charge-Verfahren anwenden, ohne die USt-IdNr. Ihres Kunden über VIES zu prüfen, und diese Nummer sich als ungültig herausstellt, könnten Sie für die nicht berechnete Umsatzsteuer haftbar gemacht werden. Prüfen Sie immer vor der Rechnungsstellung und bewahren Sie einen Nachweis der Prüfung auf.

Einen vollständigen Überblick über die E-Rechnungsfristen in Deutschland und anderen EU-Ländern finden Sie in unserer Übersicht der E-Rechnungspflicht nach Ländern.

Checkliste vor dem Versand Ihrer ersten ZUGFeRD-Rechnung

Nutzen Sie diese Checkliste vor jeder ZUGFeRD-Rechnung an einen deutschen Kunden:

  • Rechnung auf ZUGFeRD EN-16931-Profil oder Extended-Profil erstellt
  • Ihre USt-IdNr. oder Reverse-Charge-Grundlage klar angegeben
  • USt-IdNr. Ihres Kunden über VIES verifiziert und auf der Rechnung aufgeführt
  • Reverse-Charge-Hinweis vorhanden — sowohl im PDF als auch korrekt in der XML kodiert
  • Leistungsdatum als separates Feld vom Rechnungsdatum eingetragen
  • Rechnungspositionen sind spezifisch und eindeutig beschrieben
  • Rechnungsnummer ist eindeutig und folgt Ihrer fortlaufenden Nummerierung
  • IBAN und BIC in den Zahlungsdaten angegeben
  • Rechnung vor dem Versand über den Facturwise ZUGFeRD-Validator geprüft

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als ausländischer Freiberufler ZUGFeRD-Rechnungen an deutsche Kunden senden?

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen in Deutschland verpflichtet, strukturierte E-Rechnungen empfangen zu können. Eine rechtliche Versandpflicht tritt je nach Umsatzschwelle zwischen 2027 und 2028 in Kraft. In der Praxis verlangen viele deutsche Großunternehmen bereits heute ZUGFeRD-Rechnungen, da ihre Systeme automatisiert arbeiten.

Kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung auf Englisch erstellen, wenn mein Kunde deutsch ist?

Ja. ZUGFeRD ist ein technischer Formatstandard, kein Sprachstandard. Entscheidend ist, dass die eingebetteten XML-Daten korrekt nach EN 16931 strukturiert sind. Das Buchhaltungssystem Ihres deutschen Kunden liest die XML-Datenschicht aus, nicht den sichtbaren Text der PDF-Datei.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

ZUGFeRD ist ein hybrides Format — eine PDF-Datei mit eingebettetem XML, die wie ein normales Dokument lesbar ist. XRechnung ist reines XML ohne visuelle Darstellung, ausschließlich für Rechnungen an deutsche Behörden. Für private Geschäftskunden ist ZUGFeRD die richtige Wahl.

Benötige ich eine deutsche Steuernummer, um eine ZUGFeRD-Rechnung auszustellen?

Nicht zwingend. Wenn Sie aus einem anderen EU-Land heraus an ein deutsches Unternehmen liefern, greift in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren. Sie stellen ohne deutsche Umsatzsteuer aus, geben beide USt-IdNrn. an und vermerken den Übergang der Steuerschuldnerschaft.

Was passiert, wenn mein deutscher Kunde meine PDF-Rechnung ablehnt?

Deutsche Unternehmen mit automatisierten Systemen können einfache PDFs zurückweisen. Ab Januar 2027 für umsatzstarke Unternehmen und ab Januar 2028 für alle Unternehmen gilt die Versandpflicht. Wer frühzeitig umstellt, vermeidet Zahlungsverzögerungen.

Ist ZUGFeRD dasselbe wie Factur-X in Frankreich?

Ja. Ab Version 2.1 sind ZUGFeRD und Factur-X technisch identisch. Wer Kunden in Deutschland und Frankreich hat, deckt beide Märkte mit einem einzigen konformen Setup ab.

Wie kann ich meine ZUGFeRD-Rechnung vor dem Versand prüfen?

Laden Sie Ihre Rechnung in den kostenlosen Facturwise ZUGFeRD-Validator hoch. Das Tool prüft die XML-Daten Feld für Feld gegen EN 16931 und zeigt konkrete Fehler an.

Gilt die ZUGFeRD-Versandpflicht auch für Kleinunternehmer?

Nein. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der Versandpflicht dauerhaft ausgenommen — bestätigt durch das Jahressteuergesetz 2024 über Januar 2028 hinaus. Die Empfangspflicht gilt jedoch auch für Kleinunternehmer.


Facturwise erstellt automatisch ZUGFeRD-2.4- und Factur-X-1.0.8-konforme E-Rechnungen auf EN-16931-Profilebene — auf Englisch, ohne Deutschkenntnisse erforderlich. Jede Rechnung enthält korrekt strukturierte XML-Daten für Reverse-Charge, Kleinunternehmer-Befreiung und Standard-Umsatzsteuer. Dasselbe Konto funktioniert für deutsche und französische Kunden. Erste konforme Rechnung kostenlos erstellen.

Dieser Artikel gibt den Stand der E-Rechnungsregelungen und Mandatszeitpläne vom April 2026 wieder. Steuer- und Compliance-Vorschriften können sich ändern — bei Unsicherheiten zu Ihrer individuellen Situation empfehlen wir die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater.